Online-Schalter/Reglemente

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Abfall

Abfall

Kehrichtabfuhr jeweils dienstags. Die Abfuhrsäcke bitte vor 07.00 Uhr an die Strasse stellen. Änderungen bei den Abfuhrdaten sind in der jeweils aktuellen Dorfzeitung veröffentlicht.

Das brennbare Sperrgut wird in zwei Grössen gebündelt bis max. 20 kg (SUVA-Vorschrift) eingesammelt. Bei 20 kg sind 3 Marken aufzukleben.
Kleinsperrgut brennbar 100/50/50 cm, jeden Dienstag mit dem Hauskehricht.
Grobsperrgut brennbar 200/50/100 cm, 2 Mal jährlich mit dem unbrennbaren Sperrgut.
Sperrgut jeglicher Art kann in den Entsorgungszentren, z. B. Waser AG, Therwil, oder Vogelsanger AG, Arlesheim (siehe unten), wesentlich günstiger entsorgt werden als über die Kehrichtabfuhr der Gemeinde. Bitte beachten Sie auch die nachfolgende/n Aufzählung/Beispiele für die richtige Entsorgung.
Sämtliche Geräte mit einem elektrischen Anschluss, elektronische Geräte, Neonröhren etc. geben Sie der Verkaufsstelle zurück.

  • Die Kehricht-Gebührenmarken kosten 2 Franken pro 35l Sack
  • Die Grünabfuhr-Gebührenmarken kosten 2 Franken pro Behälter (bis 70 l) oder Bündel
  • Fernseher, Computer, Radios usw. müssen vom Handel zurückgenommen werden

Alte Geräte mit einem elektrischen Anschluss wie Kochherde, Backöfen, Waschmaschinen, Mikrowellengeräte, aber auch elektrische Kleingeräte, dürfen nicht mit dem unbrennbaren Sperrgut entsorgt werden. Geben Sie solche Geräte der Verkaufsstelle zurück.

 

Vogelsanger Arlesheim, Waser AG Therwil, Jost Recyclingpark

Abfallreglement
Abwasserreglement
Adressänderung

Adressänderung

Sie ziehen innerhalb von Witterswil um?

Bitte melden Sie sich persönlich oder via e-Umzug  innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Witterswil um.

Für die Ummeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Witterswil folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

  • Ummeldeformular
  • Kopie ID / Pass
  • Kopie Mietvertrag
AHV/IV

AHV/IV

Unsere AHV-Zweigstelle ist bei der Sozialregion Dorneck in Dornach angesiedelt.

Sozialregion Dorneck
Hauptstrasse 1
4143 Dornach

061 706 25 50

sozial@dornach.ch 

Alter / Altersleitbild

Alter / Altersleitbild

Alles Wichtige über ProSenectute, Netzwerk finden Sie in den Downloads oder Links.

Besuchen Sie auch die Pro Senectute mit Klick auf den Link.

Altersleitbild
An-/Abmeldung

An-/Abmeldung

Herzlich willkommen in Witterswil

Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Witterswil oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abmelden.

Für die Anmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Witterswil folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

  • Anmeldeformular
  • Kopie ID / Pass
  • Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
  • Kopie Krankenkassenkarte oder Police
  • Abmeldebescheinigung der alten Gemeinde
  • Original Ausländerausweis (alle Ausländer)

Falls Sie einen Hund besitzen, füllen Sie bitte das Formular Mutationsblatt aus und reichen Sie dieses mit den dazugehörigen Unterlagen ebenfalls der Gemeindeverwaltung ein.

Ausländische Staatsangehörige, welche neu in die Schweiz einreisen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:

  • Pass/Identitätskarte
  • Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Aufenthaltsgesuch Nichterwerbstätige (wenn kein Arbeitsvertrag und keine Studienbestätigung)
  • Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis finanzielle Mittel (falls ohne Arbeitsvertrag)
  • Geburtsurkunde
  • Eheschein (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsurkunde/n Kinder (falls Kinder angemeldet werden müssen)
  • Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
  • Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
  • Familiennachzugsgesuch

 

Sie verlassen Witterswil?

Schade; wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. – Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Witterswil oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Witterswil folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

  • Abmeldeformular
  • Kopie ID / Pass

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür ca. einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Wir benötigen die Adresse Ihres neuen Wohnortes im Ausland. Zudem benötigt die Steuerabteilung von Ihnen eine Vollmacht für eine Zustelladresse, an welche die Steuerunterlagen in der Schweiz zugestellt werden können. Ausländische Staatsangehörige müssen Ihren Ausländerausweis mitbringen, da dieser mit der Abmeldung ins Ausland seine Gültigkeit verliert und von uns ans Migrationsamt zurückgesendet werden muss.

Anlassgesuch und Merkblatt
Arbeitslosigkeit - RAV

Arbeitslosigkeit - RAV

Wenn Sie arbeitslos werden, vereinbaren Sie beim RAV Oberwil einen Termin. Sie benötigen ausserdem ein Formular, dass Sie Einwohner/in von Witterswil sind - dieses erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung. Sie müssen es unterzeichnen, deshalb müssen Sie bei uns vorbei kommen.

Ausländerausweis

Ausländerausweis

Nach der Anmeldung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei uns, werden Sie durch das Migrationsamt Solothurn aufgeboten, Ihre biometrischen Daten zu erfassen. Danach erhalten Ausländer nach 2 - 3 Wochen vom Migrationsamt Solothurn einen Ausweis B (Jahresaufenthalt) oder C (Niederlassung).

Bei einem Aufenthalt für nur wenige Monate gibt es den Ausländerausweis L.

Grenzgänger erhalten den Ausweis G.

Baugesuch

Baugesuch

Bei Fragen zum Formular "Baugesuch" wenden Sie sich bitte an die Baukommission.
Baukommission Witterswil
bauko[a]witterswil.ch
 

Aktuell aufliegende Baugesuche finden Sie unter Informationen, Aktuelles.

Baureglement
Bauzonenplan Gesamtplan
Beglaubigung Unterschrift/Echtkopie

Beglaubigung Unterschrift/Echtkopie

Eine Unterschriftsbeglaubigung erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Für Einwohner ist die Beglaubigung kostenlos und für Auswärtige wird eine Gebühr von CHF 20 verlangt. Die Unterschrift ist vor Ort zu leisten. Bitte bringen Sie den Pass oder die Identitätskarte mit.

Kopien von Identitätskarten oder Pässen können auch auf der Verwaltung beglaubigt werden. Bringen Sie Ihren Ausweis im Original mit. Für Einwohner ist die Beglaubigung kostenlos und für Auswärtige wird eine Gebühr verlangt.

Beratungsstelle Gewalt

Beratungsstelle Gewalt

Mit der Beratungsstelle Gewalt existiert im Kanton Solothurn ein Angebot für gewaltausübende Personen und jene, die fürchten, gewalttätig zu werden. Das Angebot ist gratis, vertraulich und unverbindlich. Es steht allen Personen mit Wohnsitz im Kanton offen.

Betreibungs- und Strafregisterauszüge

Betreibungs- und Strafregisterauszüge

Auszüge aus dem Betreibungsregister erhalten Sie beim Betreibungsamt Dorneck in Dornach. 

Auszüge aus dem Strafregister können via den angegebenen Link (Webseite Bundesamt für Justiz BJ: https://www.strafregister.admin.ch ) oder am Postschalter bestellt werden.

Bienen, Wespen, Hornissen
Brandschutz Bewilligungsgesuch
Brunnenmeister

Brunnenmeister

Unser Brunnmeister ist die Heinis AG in Biel-Benken.

Gewerbestrasse 16
4105 Biel-Benken
Telefon 061 726 64 22
info@heinis.ch

Bücher und Publikationen

Bücher und Publikationen

Auf der Gemeindeverwaltung können folgende Publikationen zu je Fr. 10.-- erworben werden:

Aus der Reihe "Witterswil - Geschichte und Geschichten" der Gruppe Ortsgeschichte:
- Der Flugplatz Witterswiler (Nr. 1 - 2013)
- Witterswiler Dorfnamen und ihre Entstehung (Nr. 2 - 2015)
- Witterswiler Grenzen und Grenzsteine (Nr. 3 - 2015)
- Damals in Witterswil - Das Dorf in den Jahren 1900-1950 (Nr. 4 - 2016)
- Witterswiler Schulgeschichten - Schüler, Schulmeister und Schulhäuser (Nr. 5 - 2018)
- Witterswil - Das Dorf im Wandel (Nr. 6 - 2019)
- Witterswiler Gemeinschaften und ihre Geschichte (Nr. 7 - 2022)

- Witterswil - Die Geschichte der Bürgergemeinde (CHF 48.--)


GRATIS:

  • 500 Jahre Solothurnisches Leimental (1515-2015)
  • Der Blauenwald im Leimental - grenzenlose Schönheit (Fotobuch)
  • Burgenwanderbuch Birseck-Schwarzbubenland-Laufental

DVD - Das Dorf Witterswil anno 1963 von Roby Schmidli (CHF 15.-- zu beziehen bei Walter Schmidli, Bättwilerstrasse 20, 4108 Witterswil - Tel. 061 721 23 21)

Dienst- und Gehaltsordnung
Ehe und Geburten

Ehe und Geburten

Zivilstandsereignisse aus der Schweiz werden dem Einwohnerdienst automatisch mitgeteilt. 

Für alle Zivilstandsereignisse (Geburten, Eheschliessungen, Scheidungen, Todesfälle) ist das Zivilstandsamt am Ereignisort zuständig.

Für Witterswil ist das Zivilstandsamt Dorneck in Dornach Ihr Ansprechpartner.

Entsorgungskonzept/-nachweis bei Bau- und Abbruchvorhaben
Feuerwehrreglement Witterswil Bättwil
Filmvorführungen auf öffentlichem Grund
Flur- und Wegreglement
Frauenhaus Aargau Solothurn

Frauenhaus Aargau Solothurn

Das Frauenhaus Aargau Solothurn leistet gezielten Schutz, Unterkunft, Beratung und weitere Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder. Während des Aufenthalts werden die Betroffenen fachlich beraten und unterstützt, im Alltag begleitet und bei der Kompetenzentwicklung unterstützt. Für die Kinder bietet das Frauenhaus spezifische Angebote an. 
Das Frauenhaus ist für betroffene Frauen, Angehörige und Fachleute an 365 Tagen 24 Stunden telefonisch erreichbar. 

Friedhofreglement
Frühe Sprachförderung
Fundbüro

Fundbüro

Haben Sie etwas in der Gemeinde Witterswil verloren? Über den untenstehenden Link können verlorene Gegenstände online recherchiert und Verlustmeldungen aufgegeben werden. Nach der bequemen Eingabe mit dem PC über das Internet gleicht das Online-Fundbüro verlorene Gegenstände und Fundgegenstände sofort miteinander ab und zeigt Treffer unmittelbar an.

Verlustmeldungen können selbstverständlich aber auch weiterhin bei jedem Polizeiposten der Kantonspolizei Solothurn telefonisch oder persönlich aufgegeben werden.

Vermisste Fahrräder und Mofas müssen aus fahndungstechnischen Gründen weiterhin bei den Polizeiposten angezeigt werden.

Gefundene Gegenstände nehmen wir gerne auf der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung entgegen und erfassen die dazugehörige Fundmeldung im easyfind.

Gemeindeordnung
Geoportal
Grabarbeiten auf öffentlichem Grund
Grünabfuhr

Grünabfuhr

GRÜNABFUHRDATEN 2025 - jeweils montags

17.03.
14.04.
28.04.
12.05.
26.05.
16.06.
30.06.
14.07.
28.07.
11.08.
25.08.
08.09.
22.09.
06.10.
20.10.
03.11.
17.11.
01.12.

Grundeigentümerbeiträge und -gebühren
Häckseldienst

Häckseldienst

HÄCKSELDIENST 2025 - jeweils montags
Nur für Astmaterial von mehr als 3 cm Dicke. Voranmeldung bis am Donnerstag 11.00 Uhr an 061 725 10 10 oder gemeinde@witterswil.ch.
24. März
05. Mai
15. September
10. November

Heckenrichtlinie
Heimatausweis und Wochenaufenthalt

Heimatausweis und Wochenaufenthalt

Wenn Sie bei uns Wochenaufenthalt begründen, müssen Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung einen Heimatausweis hinterlegen. Damit wird bescheinigt, dass Sie Ihren Wohnsitz woanders haben, Ihre Steuern auch dort begleichen und Ihr Stimmrecht dort aufrecht erhalten. Den Heimatausweis erhalten Sie demnach bei Ihrer Wohnsitzgemeinde

Wenn Sie in Witterswil wohnhaft sind und anderswo Wochenaufenthalt begründen, stellen wir Ihnen einen Heimatausweis für die andere Gemeinde aus. Dafür benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse, den Zeitpunkt und die Dauer des Wochenaufenthalts. Ein Heimatausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.

Hundewesen

Hundewesen

Die Gemeinden haben, gestützt auf das kantonale Hundegesetz, die Hundekontrolle zu führen und die Hundesteuern zu erheben.


Meldepflicht / Registrierung bei der Gemeindeverwaltung
Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeindeverwaltung das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises sowie den Versicherungsnachweis.


Heimtierdatenbank AMICUS
Hundehalter müssen alle Änderungen wie Halterwechsel (Abgabe und Übernahme einesHundes), Tod des Hundes usw. bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) mit dem persönlichen Login melden. Die Erfassung von Ersthundehaltern sowie Adressänderungen werden von der Gemeindeverwaltung vorgenommen.


Hundesteuern
Die Hundesteuer wird immer im Laufe des Monats April erhoben. Die Hundehalter/-innen erhalten gemäss Amicus Verzeichnis zu diesem Zweck eine Rechnung jeweils für das aktuelle Jahr. Der Stichtag ist der 1. April des jeweiligen Jahres. Für Hunde, die per Stichtag das Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht haben, werden keine Steuern erhoben.

Pro Hund beträgt die Steuer CHF 105.- (inkl. den Kantonalen Abgaben).

Nach kantonalem Gesetz müssen unbezahlte Beträge gemahnt werden. Zusätzlich zum offenen Betrag wird eine Mahngebühr von CHF 50.-- erhoben. 

Abgabenbefreite Hunde sind folgende (Nachweis muss erbracht werden):

  • Hunde, die noch nicht drei Monate alt sind;
  • Diensthunde der Amree, der Polizei und des Grenzwachtkorps;
  • Blindenführhunden und
  • Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde entrichtet haben


Leinenpflicht
Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Bei Rotweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, entfällt die Leinen- sowie Einzelführpflicht. 


Halteberechtigung Listenhunde
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist vor dem Kauf eines Hundes eine Halteberechtigung beim kantonalen Veterinärdienst zu beantragen. Für folgende Hunderassen und Kreuzungen ist eine Halteberechtigung erforderlich:

  • Bullterier;
  • Staffordshire Bull Terrier;
  • American Staffordshire Terrier;
  • American Pit Bull Terrier;
  • Rottweiler
  • Dobermann;
  • Dogo Argentino;
  • Fila Brasileiro
     
Identitätskarte / Pass

Identitätskarte / Pass

Die Identitätskarte können Sie auf der Gemeindeverwaltung beantragen. Dafür müssen Sie persönlich erscheinen. Sie benötigen ausserdem:

  • die alte ID (oder im Falle eines Verlusts die Verlustanzeige der Polizei)
  • ein neues Foto (digital oder Passfoto von einem Automaten/einer Drogerie), welches den Anforderungen entspricht (untenstehend sehen Sie die Fotomustertafeln). Wir können auch vor Ort ein Foto mit unserem Mobiltelefon machen (gratis).
  • die Gebühr für die ID beträgt CHF 70.00 für Erwachsene / CHF 35.00 für Kinder unter 18.

Wenn Sie einen Pass benötigen oder das Kombiangebot Pass/ID nützen wollen, müssen Sie sich ans Ausweiszentrum Solothurn wenden. Tel. 032 627 63 70 oder auf den Link klicken.

Jugend

Jugend

Die JASOL, Jugendarbeit Solothurnisches Leimental, ist kompetente Anlaufstelle für alles rund ums Thema Jugend.
Siehe auch unter Behörden/Politik, Kirchgemeinden.

Jugendarbeiter Niggi Studer niggi@jasol.ch

Kaminfeger Merkblatt
Kanalanschluss
Kinderbetreuung (Leistungsvereinbarung)
Liegenschaft Eigentümerwechsel

Liegenschaft Eigentümerwechsel

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, melden Sie uns bitte den Eigentümerwechsel per Stichdatum (Verkaufsdatum) und den Wasserstand der Wasseruhr. Nachdem der neue Hauseigentümer eingezogen ist, kann der tatsächliche Wasserverbrauch alt/neu meist nicht mehr so leicht eruiert werden.

Mehrzweckhalle Benützungsordnung
Mehrzweckhalle Vermietung, öffentliche Anlagen

Mehrzweckhalle Vermietung, öffentliche Anlagen

Die Kommission für öffentliche Anlagen (KöA) ist zuständig für die Vermietung der öffentlichen Gebäude und Anlagen. Bitte wenden Sie sich an Pascale Cottens, vermietungmzh@witterswil.ch 

 

MFK / Lernfahrausweis

MFK / Lernfahrausweis

Auf der Gemeindeverwaltung können Sie folgende Formulare beziehen:

- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises *)
- Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises *)
- Gesuch um Abgabe eines neuen Führerausweises infolge Änderung der Personalien

Die Formulare können Sie auch bei der MFK anfordern bzw. herunterladen.

*) Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur Gemeindeverwaltung, um den Wohnsitz zu bestätigen. Die Verwaltung schickt das Formular dann direkt an die MFK.

Militär / Sektionswesen

Militär / Sektionswesen

Das Sektionswesen (früher Sektionschef) wird vom Kanton Solothurn organisiert.

Klicken Sie auf den untenstehenden Link für Infos. Der zuständige Bereichsleiter ist:

Kreiskommando
Jan Lanz
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
032 627 27 63
jan.lanz@vd.so.ch

Militärisches Aufgebot

Militärisches Aufgebot

Das Militärische Aufgebot 2025 ist auch im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung ausgehängt.

Mulden auf öffentlichem Grund

Mulden auf öffentlichem Grund

Gilt auch für Baustelleneinrichtungen (Silos, Gerüste, Container, etc.)

Mütterhilfe Solothurn

Mütterhilfe Solothurn

Die Kantonale Mütterhilfe existiert seit 1939. Gleichwohl kennt man diese Organisation nicht, oder wenn — dann nur über die Einnahmequelle den, "Biberliverkauf", welcher jährlich im Frühling stattfindet. 

Wir möchten aber nicht nur Geld einnehmen, sondern mit dem Geld Familien bei einer finanziellen Notlage unterstützen. Unser Ziel ist es Familien zum Wohl der Kinder und der gesamten Familie zu unterstützen. Als Beispiel bezahlen wir eine Zusatz-oder Weiterbildung sodass die Familie nicht in die Abhängigkeit der Sozialhilfe gerät.

Die Familien können bei einer Notlage die Homepage www.mütterhilfe-solothurn.ch besuchen und die nötigen Unterlagen, dann an die Präsidentin der Kantonalen Mütterhilfe einschicken.

Die Kantonale Mütterhilfe ist eine gemeinnützige Organisation und als solche keine Beratungsstelle. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie prüfen Gesuche und entscheiden im Plenum über den Unterstützungsbeitrag. Die Gesuchsteller können maximal ein Gesuch pro Jahr einreichen. Es werden keine direkten Barauszahlungen an die Gesuchsteller getätigt. Entweder werden Rechnungen (z.B. Zahnarztrechnungen) direkt beglichen, oder es wird ein Betrag an die Beratungsstelle oder eine ähnliche Fachstelle zur Geldverwaltung überwiesen. 

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.mütterhilfe-solothurn.ch

Freundliche Grüsse
Theres Tschanz Präsidentin

Tel. 032 661 10 51

Nutzungsberechnung
Opferhilfe

Opferhilfe

Die Beratungsstelle Opferhilfe berät Personen, welche durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt worden sind. Das Angebot richtet sich an direkt Betroffene, Angehörige, nahestehende Personen und auch an Fachpersonen. Die Beratungsstelle bietet nach Anfrage auch Schulungen zum Thema Opferhilfe an. 

Planungsausgleich
Polizeireglement
PV- und Solaranlagen Gesuch
Radio- und Fersehabgabe

Radio- und Fersehabgabe

Seit dem 1. Januar 2019 zahlen alle Haushalte die Radio- und Fernsehabgabe, egal ob sie ein Empfangsgerät haben oder nicht. Die SERAFE AG erhebt diese Abgabe. Die Haushaltsabgabe beträgt CHF 335 pro Jahr.

Reglement Unterschrift und Visum
Reittierreglement
Richtlinien für Unterstützungsbeiträge an die Besuche von Tagesstätten
Robidog und Hunde

Robidog und Hunde

Haben Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, den Kot in den grünen Robidog-Kästen zu entsorgen. Die dafür vorgesehenen Tüten erhalten Sie gratis auf der Gemeindeverwaltung oder sie sind direkt bei den Robidog-Kästen zu beziehen.

Für Informationen rund um die HUNDEHALTUNG informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.
Die Hundesteuer beträgt für 2025 Fr. 70.-- pro Hund und wird jeweils im Frühjahr erhoben. Die jährliche Gebühr wird jeweils in der Budget-Gemeindeversammlung, die üblicherweise im Dezember stattfindet, festgelegt.

Für die Registrierung Ihres Hundes in der Hundedatenbank AMICUS ist Ihr Tierarzt zuständig. Die dafür notwendige ID-Nummer erhalten Sie bei uns.

Rückschnitt Vegetation

Rückschnitt Vegetation

Zweimal jährlich wird in der Dorfzeitung zum Rückschnitt aufgerufen. 

Schalterdienst und Anlässe Gebühren
Schuldenberatung

Schuldenberatung

Seit 01. Januar 2023 besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Sozialregion Dorneck und der Schuldenberatung BL. 

Fachstelle für Schuldenfragen Baselland
Tel. 061 462 03 73

Schulzahnpflegereglement
Schutzraum Gesuche
Soziales

Soziales

Für Witterswil zuständig ist die Sozialregion Dorneck in Dornach. AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Erwachsenen- und Kinderschutz, Sozialhilfe etc. 

Sozialregion Dorneck
Hauptstrasse 1
4143 Dornach

061 706 25 50

sozial@dornach.ch 

Steuerreglement
Submissionsreglement, öffentliche Beschaffungen
Todesfall

Todesfall

Um bei einem Todesfall in Ruhe sämtliche Fragen und Unklarheiten besprechen zu können, bitten wir die Angehörigen für das Bestattungsgespräch vorgängig einen Termin zu vereinbaren. Die Gespräche können selbstverständlich auch ausserhalb der üblichen Schalteröffnungszeiten geführt werden. 

Bitte nehmen Sie mit der Einwohnerkontrolle von Witterswil unter Telefonnummer 061 725 10 10 oder E-Mail einwohnerkontrolle@witterswil.ch Kontakt auf. 

 

Übersicht Strasseneinmündungen
Videoüberwachung
Wärmeverbund Anschluss
Wärmeverbund-Reglement
Wasseranschluss
Wasserqualität
Wasserreglement
Wohnsitzbescheinigung

Wohnsitzbescheinigung

Wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung (Meldebestätigung) benötigen, können wir Ihnen eine direkt am Schalter ausstellen. Auf Wunsch schicken wir sie Ihnen per Post oder Mail. Sie ist kostenlos.

Zonenreglement Witterswil