Erhebung Hundesteuern 2023
Im Mai erhalten alle Hundebesitzer die Steuern für ihre Vierbeiner zugestellt. Diese beträgt weiterhin CHF 110 pro Hund. Wir bitten Sie deshalb, alle neu erworbenen, verstorbenen und weitergegebenen Hunde bei der Gemeindeverwaltung bzw. im AMICUS umgehend zu melden. Sie erleichtern uns damit umständliche Stornierungen und/oder Nachbuchungen.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen Hund neu erworben haben und noch nicht im AMICUS registriert sind. Wir werden Ihre Daten als neuen Hundebesitzer erfassen, damit der Tierarzt Ihren Hund bei AMICUS eintragen kann. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie direkt via AMICUS zugestellt.
Leinenpflicht für Hunde ab 1. April bis 31. Juli 2023
Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.
Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.
Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.
Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter/innen, während den kommenden vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde, der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.
Ganzjährig gilt eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.