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Abmeldungen / Anmeldungen / Adressänderung
Sie beabsichtigen nach Witterswil zu ziehen oder aus der Gemeinde Witterswil wegzuziehen oder auch innerhalb von Witterswil umzuziehen?
Ihren Zuzug / Wegzug / Umzug können Sie elektronisch über die Plattform eUmzug oder persönlich am Schalter zu den Öffnungszeiten der Gemeinde melden.Bitte beachten Sie, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland die An- oder Abmeldung in jedem Fall persönlich am Schalter erfolgen muss.
Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Unterlagen beilegen müssen:
Anmeldung:
- Anmeldeformular (siehe Dokumente)
- Kopie ID / Pass
- Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
- Kopie Krankenkassenkarte oder Police
- Abmeldebescheinigung der alten Gemeinde
- Ausländerausweis (alle Ausländer)
Abmeldung:
- Abmeldeformular (siehe Dokumente)
- Kopie ID/Pass
Umzug innerhalb von Witterswil
- Ummeldeformular (siehe Dokumente)
- Kopie ID / Pass
- Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
DateienLinks -
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Adressauskunft
Benötigen Sie eine Adressauskunft? Diese werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage per Mail an die Einwohnerdienste.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes geben wir Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum), umso eher lässt sich die gesuchte Person finden.
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Anlassgesuch und Merkblatt
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses/Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte (Verkehr / Sicherheit), Vorabklärungen, etc. notwendig.
Bei der Anmeldung eines Anlasses oder einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Für die Erteilung von Anlassbewilligungen können Gebühren erhoben werden.
Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt (siehe Dokumente).
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Arbeitslosigkeit - RAV
Wenn Sie arbeitslos werden, vereinbaren Sie beim RAV Oberwil einen Termin. Sie benötigen ausserdem ein Formular, dass Sie Einwohner/in von Witterswil sind - dieses erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung. Sie müssen es unterzeichnen, deshalb müssen Sie bei uns vorbei kommen.
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Baugesuch
Bei Fragen zum Formular "Baugesuch" wenden Sie sich bitte an die Baukommission oder an die Bauverwaltung.
Aktuell aufliegende Baugesuche finden Sie unter Informationen, Aktuelles.
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Beglaubigung Unterschrift/Echtkopie
Eine Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie. Am Schalter der Einwohnergemeinde werden Beglaubigungen für Witterswiler Einwohnerinnen und Einwohner vorgenommen. Beglaubigungen können ausserdem durch Notare und durch die Staatskanzlei ausgestellt werden.
Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Person getätigt wird und die unterschreibende Person sich mit Pass oder Identitätskarte ausweist.
Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.
Eine Beglaubigung ist keine Beurkundung. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie. Die Beurkundung betrifft dagegen den Inhalt des Schriftstücks.
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Betreibungs- und Strafregisterauszüge
Auszüge aus dem Betreibungsregister erhalten Sie beim Betreibungsamt Dorneck in Dornach.
Auszüge aus dem Strafregister können via den angegebenen Link (Webseite Bundesamt für Justiz BJ: https://www.strafregister.admin.ch ) oder am Postschalter bestellt werden.
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Handlungsfähigkeitszeugnis
Handlungsfähigkeits-Zeugnisse stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB aus. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können dort persönlich (mit Vorlage eines amtlichen Ausweises) ein Zeugnis verlangen.
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Heimatausweis (Wochenaufenthalt)
Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) bescheinigt, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Witterswil begründen und in Witterswil sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind. Für die Ausstellung des Dokuments benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse, den Zeitpunkt und die Dauer des Wochenaufenthalts. Das Dokument kann per Mail bestellt werden. Sie erhalten das Dokument umgehend per A-Post zugestellt.
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Hundewesen
Anmeldung
Die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos. Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:
- Zuerst muss die Gemeinde die neue Hundehalterin bzw. den neuen Hundehalter in der nationalen Datenbank AMICUS erfassen. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail.
- Registrierung des Hundes durch den Tierarzt:
Sobald die Halterdaten erfasst sind, kann der Tierarzt den Hund in AMICUS registrieren. - Hundeanmeldung bei der Gemeinde:
Anschliessend erfolgt die eigentliche Hundeanmeldung bei der Gemeinde. Diese kann persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Zwingend notwendige Unterlagen zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeindeverwaltung:
- Impfbüchlein
- Seite mit Angaben zum Hundehalter und Beschreibung des Tieres
- Seite mit Angabe des Mikrochips - Haftpflichtversicherungsnachweis
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden.
HundesteuernDie Hundesteuer wird immer im Laufe des Monats April erhoben. Die Hundehalter/-innen erhalten gemäss Amicus Verzeichnis zu diesem Zweck eine Rechnung jeweils für das aktuelle Jahr. Der Stichtag ist der 1. April des jeweiligen Jahres. Für Hunde, die per Stichtag das Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht haben, werden keine Steuern erhoben.
Pro Hund beträgt die Steuer CHF 105.- (inkl. den Kantonalen Abgaben).
Nach kantonalem Gesetz müssen unbezahlte Beträge gemahnt werden. Zusätzlich zum offenen Betrag wird eine Mahngebühr von CHF 50.-- erhoben.
Abgabenbefreite Hunde sind folgende (Nachweis muss erbracht werden):
- Hunde, die noch nicht drei Monate alt sind;
- Diensthunde der Amree, der Polizei und des Grenzwachtkorps;
- Blindenführhunden und
- Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde entrichtet haben
LeinenpflichtHunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Bei Rotweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, entfällt die Leinen- sowie Einzelführpflicht.
Halteberechtigung ListenhundeFür Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist vor dem Kauf eines Hundes eine Halteberechtigung beim kantonalen Veterinärdienst zu beantragen. Für folgende Hunderassen und Kreuzungen ist eine Halteberechtigung erforderlich:
- Bullterier;
- Staffordshire Bull Terrier;
- American Staffordshire Terrier;
- American Pit Bull Terrier;
- Rottweiler
- Dobermann;
- Dogo Argentino;
- Fila Brasileiro
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Identitätskarte / Pass
Den Antrag auf eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten stellen. Minderjährige oder Personen, welche unter umfassender Beistandschaft stehen, stellen den Antrag in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung, welche sich ausweisen muss.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aktuelles Passfoto schwarz-weiss oder farbig in Papierformat oder digital (Format JPEG). Das Foto können Sie an einwohnerkontrolle@witterswil.ch senden. Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen an das Foto (Link)
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust der ID: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle (Siehe Bemerkung unten)
- Bei minderjährigen Kindern deren sorgeberechtigte Eltern nicht an der gleichen Adresse wohnen, benötigen wir eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
Gebühren
- Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeit 10 Jahre)
- Kinder (0-18 Jahre) CHF 35.00 (Gültigkeit 5 Jahre)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren mit dem Antrag bezahlt werden müssen. Es dauert rund 7 - 10 Arbeitstage, bis Sie Ihre neue Identitätskarte erhalten.
Verlust der ID
Wenn Sie ihre ID verloren haben oder diese gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzeigen. Eine neue Identitätskarte kann nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige beantragt werden.Dateien - ...
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Lebensbescheinigung
Mit einer Lebensbestätigung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist. Die Bestätigung wird vor allem im Verkehr mit Versicherungen (zum Beispiel für Rentenansprüche) benötigt. Zu diesem Zweck müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen und ein persönliches gültiges Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) mitbringen.
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Mehrzweckhalle Vermietung, öffentliche Anlagen
Die Kommission für öffentliche Anlagen (KöA) ist zuständig für die Vermietung der öffentlichen Gebäude und Anlagen. Bitte wenden Sie sich an Pascale Cottens, vermietungmzh@witterswil.ch
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MFK / Lernfahrausweis
Auf der Gemeindeverwaltung können Sie folgende Formulare beziehen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises *)
- Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises *)
- Gesuch um Abgabe eines neuen Führerausweises infolge Änderung der PersonalienDie Formulare können Sie auch bei der MFK anfordern bzw. herunterladen.
*) Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur Gemeindeverwaltung, um den Wohnsitz zu bestätigen. Die Verwaltung schickt das Formular dann direkt an die MFK.
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Mulden auf öffentlichem Grund
Gilt auch für Baustelleneinrichtungen (Silos, Gerüste, Container, etc.)
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Niederlassungsbewilligung (Wohnsitzbescheinigung)
Mit einer Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) weisen Sie Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz in einer Gemeinde nach. Die Niederlassungsbescheinigung weist Ihre Adressdaten und das Geburtsdatum aus. Sie enthält keine Angaben zum Zivilstand.
Niederlassungsbescheinigungen werden für amtliche Zwecke (z. Bsp. Heirat, Rentenansprüche, Einbürgerung) oder andere Zwecke (z. Bsp. neue Arbeitsstelle, Bankgeschäfte) benötigt.
Sie können Ihre Niederlassungsbescheinigung per Mail bestellen, Sie erhalten diese dann umgehend per A-Post zugestellt.
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SBB-Spartageskarte Gemeinde
Die SBB-Spartageskarten sind nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Witterswil. Diese können nur persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Eine Online-Reservation oder telefonische Vorbestellung sind nicht möglich.
Im Portal unter Spartageskarten Gemeinde sind verfügbare Karten tagesaktuell ersichtlich.
Die Spartageskarte Gemeinde
- ist 6 Monate im Voraus und bis maximal einen Tag vor der Reise erhältlich
- ist in zwei verschiedenen Preisstufen erhältlich: Die tiefere Preisstufe steht 6 Monate bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag zur Verfügung. -
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Todesfall
Bei einem Todesfall bitten wir darum, wie folgt vorzugehen:
Die Angehörigen werden gebeten, innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes, für das Bestattungsgespräch einen Termin bei den Einwohnerdiensten zu vereinbaren. Für das Gespräch auf der Gemeinde benötigen Sie die ärztlich ausgestellte Todesbescheinigung und - sofern vorhanden - das Familienbuch. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Ziel ist es, mit den Angehörigen anlässlich deren Besuches administrative Punkte festzulegen bzw. zu erledigen. Folgendes wird veranlasst:
- Bestattungsart
- Anmeldung Kremation
- Auftrag für Amtliche Todesmitteilungen in den Medien
- Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen an das Zivilstandsamt und das Erbschaftsamt
Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich benötigt - sofern der/die Betroffene im eigenen Haushalt verstorben ist:
- Original Geburtsschein, Eheschein, Familienbüchlein
- Original Reisepass, Personalausweis
- Kopie Aufenthaltsbewilligung
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Wärmeverbund Anschluss
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Zivilstandsänderungen
Zivilstandsereignisse aus der Schweiz werden dem Einwohnerdienst automatisch mitgeteilt.
Für alle Zivilstandsereignisse (Geburten, Eheschliessungen, Scheidungen, Todesfälle) ist das Zivilstandsamt am Ereignisort zuständig.
Für Witterswil ist das Zivilstandsamt Dorneck in Dornach Ihr Ansprechpartner.