Schwimmbadbefüllung / Poolbefüllung
Schwimmbäder müssen über den privaten Hausanschluss befüllt und gemeldet werden.
Wichtig ist: Sämtliche Befüllungen müssen unbedingt 2 Werktage vorher der Gemeinde, Herrn Philipp Grimm, mitgeteilt werden.
Die Gemeinde verfügt über ein Wasserleck-Erkennungssystem. Dieses erfasst jede Nacht den Wasserverbrauch und überwacht das Netz. Damit die verschiedenen Verbräuche korrekt ausgewertet werden können, müssen die spez. Bezüge gemeldet sein. In der Vergangenheit durften Schwimmbäder über einen Wasserzähler direkt ab einem Hydranten befüllt werden. Bei einer unsachgemässen Schwimmbadbefüllung durch Private kann es jedoch zu Druckschlägen oder Verkeimungen im Leitungssystem kommen. Daher ist dies für Private verboten.
Kontakt: Herrn Philipp Grimm Tel. 079 700 70 80, Mail: philipp.grimm@witterswil.ch.
Trinkwasserverbrauch im Sommer: Beschränken Sie bitte den Wasserverbrauch bei anhaltender Trockenheit. Es ist zu beachten, dass in diesen Zeiten die Ergiebigkeit der Quellen stark zurückgehen.
Die Werkkommission dankt für Ihr Verständnis.