An-/Abmeldung

Herzlich willkommen in Witterswil

Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Witterswil oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abmelden.

Für die Anmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Witterswil folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

  • Anmeldeformular
  • Kopie ID / Pass
  • Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
  • Kopie Krankenkassenkarte oder Police
  • Abmeldebescheinigung der alten Gemeinde
  • Original Ausländerausweis (alle Ausländer)

Falls Sie einen Hund besitzen, füllen Sie bitte das Formular Mutationsblatt aus und reichen Sie dieses mit den dazugehörigen Unterlagen ebenfalls der Gemeindeverwaltung ein.

Ausländische Staatsangehörige, welche neu in die Schweiz einreisen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:

  • Pass/Identitätskarte
  • Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Aufenthaltsgesuch Nichterwerbstätige (wenn kein Arbeitsvertrag und keine Studienbestätigung)
  • Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis finanzielle Mittel (falls ohne Arbeitsvertrag)
  • Geburtsurkunde
  • Eheschein (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsurkunde/n Kinder (falls Kinder angemeldet werden müssen)
  • Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
  • Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
  • Familiennachzugsgesuch

 

Sie verlassen Witterswil?

Schade; wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. – Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Witterswil oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Witterswil folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

  • Abmeldeformular
  • Kopie ID / Pass

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür ca. einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Wir benötigen die Adresse Ihres neuen Wohnortes im Ausland. Zudem benötigt die Steuerabteilung von Ihnen eine Vollmacht für eine Zustelladresse, an welche die Steuerunterlagen in der Schweiz zugestellt werden können. Ausländische Staatsangehörige müssen Ihren Ausländerausweis mitbringen, da dieser mit der Abmeldung ins Ausland seine Gültigkeit verliert und von uns ans Migrationsamt zurückgesendet werden muss.