Hundesteuer 2024

Die Einwohnergemeinden ziehen bei den Hundehaltenden jährlich eine Hundesteuer und eine Kontrollzeichengebühr ein. Letztere geht vollumfänglich an den Kanton. Bis im Jahr 2016 erhielten die Hundehaltenden für die Entrichtung der Kontrollzeichengebühr die sogenannte „Hundemarke“ ausgehändigt. Diese diente ursprünglich als Impfbeleg gegen Tollwut. Die Gebühr entschädigt seit jeher die kantonalen Leistungen im Bereich der Hundehaltung wie Tierschutz, Tiergesundheit, Seuchenprävention und öffentliche Sicherheit.

In einem am 3. Januar 2024 beim Volkswirtschaftsdepartement eingetroffenen Urteil kam das zuständige Steuergericht zum Schluss, dass die vom Kanton erhobene Kontrollzeichengebühr im Umfang von Fr. 40.- die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfülle. Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Es freut uns daher, Ihnen mitzuteilen, dass wir den Hundehaltenden in diesem Jahr lediglich die Hundesteuer in Höhe von Fr. 70.- in Rechnung stellen werden.

Mitteilung vom

26. März 2024