Hundegrafik

(Gratisbild Pixabay)
Die Einwohnergemeinden ziehen bei den Hundehaltenden jährlich eine Hundesteuer und eine Kontrollzeichengebühr ein. Letztere geht vollumfänglich an den Kanton. Bis im Jahr 2016 erhielten die Hundehaltenden für die Entrichtung der Kontrollzeichengebühr die sogenannte „Hundemarke“ ausgehändigt. Diese diente ursprünglich als Impfbeleg gegen Tollwut. Die Gebühr entschädigt seit jeher die kantonalen Leistungen im Bereich der Hundehaltung wie Tierschutz, Tiergesundheit, Seuchenprävention und öffentliche Sicherheit.

In einem am 3. Januar 2024 beim Volkswirtschaftsdepartement eingetroffenen Urteil kam das zuständige Steuergericht zum Schluss, dass die vom Kanton erhobene Kontrollzeichengebühr im Umfang von Fr. 40.- die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfülle. Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Es freut uns daher, Ihnen mitzuteilen, dass wir den Hundehaltenden in diesem Jahr lediglich die Hundesteuer in Höhe von Fr. 70.- in Rechnung stellen werden.

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.

Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.

Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.

Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter/innen, während den kommenden vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde, der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Hundehalter/innen, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

GEMEINDESTEUERN 2023 - VORBEZUGSRATEN

Im Zeitraum Ende März bis Mitte April erhalten Sie die Vorbezugsraten für das Steuerjahr 2023. Anlässlich der Budgetgemeindeversammlung vom 14. Februar 2023 wurde beschlossen, den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen bei 110 % der einfachen Staatssteuer zu belassen. Grundlage zur Berechnung der einzelnen Vorbezugsraten ist die letzte Veranlagung oder es wird ein mutmasslich geschuldeter Betrag festgelegt. Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr erstmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren. Unsere Finanzverwaltung steht Ihnen unter steuern@witterswil.ch oder Tel. 061 725 10 10 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Umbauarbeiten an der Bahnhofstrasse mit Beginn 15. Januar 2024. 

Spartageskarte Gemeinde

Auch über die Gemeinde Witterswil kann man SBB-Tageskarten beziehen. Seit dem 11. Dezember 2023 ist das Portal unter Spartageskarten Gemeinde geöffnet für Reisen ab dem 1. Januar 2024. Wenn Sie eine Spartageskarte beziehen wollen, kommen Sie bei uns am Schalter vorbei und wir erledigen den Bestellprozess vor Ort.

Wir benötigen von Ihnen:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Ermässigung Halbtax Ja oder Nein
- bei zusätzlichen Reisenden - dieselben Daten.

Wichtig: Das Inkasso erfolgt bei der Bestellung, d.h. Sie müssen die Tageskarten auf der Verwaltung bezahlen. Erst nach erfolgter Bezahlung werden Ihnen die bestellten Tageskarten zugeschickt oder ausgehändigt.

Die Daten werden durch uns verifiziert, entweder mittels ID/Pass, Ausländerausweis oder Führerausweis. Die Tageskarte wird Ihnen nach erfolgter Bezahlung entweder gleich am Schalter als Papierversion ausgehändigt oder via Mail als pdf zugeschickt. Wir verzichten auf eine Zustellung als Mobile Ticket (Fehleranfälligkeit).

Spartageskarten gibt es NICHT für Kinder und Hunde. Mit dem bestehenden Kinder- bzw. Hundesortiment reisen Kinder und Hunde günstiger.

Keine Angst

Kampagne der Kantonspolizei Solothurn zu Schockanrufen und Telefonbetrug

Downloads

Die fünf Gemeinden des Solothurnischen Leimentals werden seit 2022 fachlich von der Pro Senectute Solothurn zu Themen im Altersbereich unterstützt. In diesem Zusammenhang wurde die Pro Senectute damit beauftragt, eine Umfrage auszugestalten, in der sich alle über 60-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner dazu äussern konnten, wie altersfreundlich sie ihre Gemeinde erleben. 

Die Ergebnisse können Sie jetzt hier einsehen. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, auf der Gemeindeverwaltung ein gedrucktes Exemplar der Auswertung zu bestellen. 

ProSenectute

Für allfällige Fragen betreffend ukrainische Schutzsuchende wenden Sie sich bitte an:

Sozialregion Dorneck
Hauptstrasse 1
4143 Dornach 

Telefon 061 706 25 50
Mail: sozial@dornach.ch

Link Sozialregion Dorneck

und für weitere Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse oder an die Gemeindeverwaltung wenden:

ua-kommission@witterswil.ch 

Dorfzeitung Witterswil

Hier können Sie die jeweils letzten 6 unserer monatlich erscheinenden Dorfzeitungen online anschauen. Ältere Zeitungen sind bei uns auf der Verwaltung einsehbar.