Schulärztlicher Dienst und Schulzahnarzt


Schulzahnpflege

Organisation der Schulzahnpflege

In der Überzeugung, dass die Zahnpflege der Schulkinder primär in der Verantwortung der Eltern liegen muss, haben die Gemeinden die vollständige Liberalisierung der Zahnarztwahl für die Schulzahnpflege der Kindergarten- und Schulkinder beschlossen. Die Zahnärztegesellschaften der Kantone Basel-Landschaft und die Zahnärzte der Bezirke Dorneck und Thierstein haben sich zu einer Zusammenarbeit mit den Gemeinden des solothurnischen Leimentals bereit erklärt.


Vorgehen für die Eltern

Die alljährliche Kontrolluntersuchung wird durch eine von den Eltern gewählte Zahnärztin / Zahnarzt durchgeführt. Die Eltern vereinbaren einen Termin in der Zeit von August bis Mai oder die gewählte Zahnärztin / Zahnarzt bietet das Kind in dieser Zeit zur Kontrolluntersuchung auf, welche wenn möglich ausserhalb des Unterrichts stattfindet. Die Kontrollkarte ist jeweils von den Eltern der Zahnärztin / Zahnarzt bei der jährlichen Kontrolluntersuchung vorzulegen und visieren zu lassen. Sofern die Rechnung, welche von der Zahnärztin / Zahnarzt direkt an die Eltern versandt wird, nur die Kontrolluntersuchung umfasst, wird der entsprechende Betrag nach Abzug des Krankenkassenbeitrags vollumfänglich von der Gemeinde zurückerstattet. Alle übrigen Rechnungen kontrollieren die Eltern, bezahlen sie und reichen sie mit dem Gesuch um Kostenbeteiligung ihrer privaten Versicherung ein. Sofern gemäss Regulativ Witterswil Anspruch auf einen Beitrag der Gemeinde besteht, leiten sie die Rechnung unter Beilage des Versicherungsentscheids, des Zahlungsbelegs und der Kontrollkarte an die Gemeindeverwaltung weiter. Bei einem Verlust der Kontrollkarte ist eine Bestätigung der Sanierung des Gebisses durch die bisher behandelnde Zahnärztin / Zahnarzt vorzuweisen, um eine neue Karte zu erhalten. Eltern, die ihre Kinder nicht zur alljährlichen Kontrolluntersuchung schicken, haben kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde.


Aufgaben der Zahnärztin / Zahnarztes

Prophylaxe:

  • jährliche Kontrolluntersuchung
  • individuelle Prophylaxe (Zahnreinigungen / Versiegelungen /
    Fluoridierung / Motivation)
  • diagnostische Bissflügel- Aufnahme (Bite Wing)

Behandlung:

  • konservierende Behandlungen
  • chirurgische Eingriffe
  • Parodontalbehandlung
  • endodontische Behandlung (Wurzelbehandlung)
  • der Behandlung dienende Röntgenbilder
  • kieferorthopädische Behandlungen gemäss Schwerebewertungsliste des Kantons Baselland. Die Zahnärztin / Zahnarzt kann im Rahmen der Schulzahnpflege Kinder, die eine kieferorthopädische Behandlung benötigen, an eine Kieferorthopädin / Kieferorthopäden überweisen

Kostenvoranschläge

Für konservierende Behandlungen über Fr. 500.- sowie für kieferorthopädische Behandlungen über Fr. 1'000.- erstellen die Zahnärztinnen / Zahnärzte einen Kostenvoranschlag. Die Behandlung erfolgt in diesen Fällen erst nach schriftlicher Zustimmung der Eltern. Sofern die Behandlungskosten den Kostenvoranschlag um 15% übersteigen, muss vom Zahnarzt das Einverständnis der Eltern nochmals eingeholt werden. Notwendige Behandlungen sind durch die Eltern in der Regel umgehend zu veranlassen.


Aufgaben der Gemeinde

Die Gemeinde betreibt zu ihren Lasten dauernd Aufklärung und Prophylaxe. Die Aufsicht, die Führung und die administrative Kontrolle über die Prophylaxe obliegt dem Schulkreis Witterswil/Bättwil.


Anlaufstelle

Bei Unklarheiten hinsichtlich der Organisation der Schulzahnpflege können sich Eltern an die Gemeindeverwaltung, Tel. 061 725 10 10, wenden.


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