Kehrichtabfuhr jeweils dienstags. Die Abfuhrsäcke bitte an die Strasse stellen. Änderungen bei den Abfuhrdaten sind in der jeweils aktuellen Dorfzeitung veröffentlicht.

Das brennbare Sperrgut wird in zwei Grössen gebündelt bis max. 20 kg (SUVA-Vorschrift) eingesammelt. Bei 20 kg sind 3 Marken aufzukleben.
Kleinsperrgut brennbar 100/50/50 cm, jeden Mittwoch mit dem Hauskehricht.
Grobsperrgut brennbar 200/50/100 cm, 2 Mal jährlich mit dem unbrennbaren Sperrgut.
Sperrgut jeglicher Art kann in den Entsorgungszentren, z. B. Waser AG, Therwil oder Vogelsanger AG, Arlesheim (siehe unten), wesentlich günstiger entsorgt werden als über die Kehrichtabfuhr der Gemeinde. Bitte beachten Sie auch die nachfolgende/n Aufzählung/Beispiele für die richtige Entsorgung.
Sämtliche Geräte mit einem elektrischen Anschluss, elektronische Geräte, Neonröhren etc. geben Sie der Verkaufsstelle zurück.

  • Die Kehricht-Gebührenmarken kosten 2 Franken pro 35l Sack
  • Die Grünabfuhr-Gebührenmarken kosten 2 Franken pro Behälter (bis 70 l) oder Bündel
  • Fernseher, Computer, Radios usw. müssen vom Handel zurückgenommen werden

Alte Geräte mit einem elektrischen Anschluss wie Kochherde, Backöfen, Waschmaschinen, Mikrowellengeräte, aber auch elektrische Kleingeräte, dürfen nicht mit dem unbrennbaren Sperrgut entsorgt werden. Geben Sie solche Geräte der Verkaufsstelle zurück.

GRÜNABFUHRDATEN 2024 - jeweils montags

18. März
15. April
29. April
13. Mai
27. Mai
10. Juni
24. Juni
08. Juli
22. Juli
05. August
19. August
02. September
16. September
30. September
14. Oktober
28. Oktober
11. November
25. November
09. Dezember


HÄCKSELDIENST 2024 - jeweils montags
Nur für Astmaterial von mehr als 3 cm Dicke. Voranmeldung bis am Donnerstag 11.00 Uhr an 061 725 10 10 oder gemeinde@witterswil.ch.
11. März
06. Mai
09. September
18. November
 

PAPIERSAMMLUNG 2024 - jeweils freitags (Papier bis 06:00 bereitstellen)
5. Januar 2024
2. Februar 2024
8. März 2024
5. April 2024
3. Mai 2024
7. Juni 2024
5. Juli 2024
9. August 2024
6. September 2024
4. Oktober 2024
8. November 2024
6. Dezember 2024

GROBSPERRGUT BRENNBAR / UNBRENNBAR 2024
Donnerstag, 14. März 2024, ab 07.00 Uhr
Donnerstag, 12. September 2024, ab 07.00 Uhr

Masse: 200x50x100, z.B. Bettgestelle, Fauteuils, Matratzen (über 1m Breite), Schränke, Vasen, Fensterglas, Keramik, Geschirr etc. Metallteile sind nach Möglichkeit zu entfernen.

METALL 2024
Donnerstag, 21. März 2024, ab 07.00 Uhr
Donnerstag, 19. September 2024, ab 07.00 Uhr

Z.B. Fahrrad, Pfannen, Bügeltisch, etc.

BRING- UND HOLTAG 
Datum wird noch publiziert

Diese sind innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung persönlich oder online via eUmzug (siehe Link) gemeldet werden.

gemeinde@witterswil.ch
061 725 10 10

Alles Wichtige über ProSenectute, Netzwerk

Bericht und Evaluation Altersfreundlichkeit - untenstehend (bitte zuerst auf den Titel Alter/Altersleitbild klicken)

Besuchen Sie auch die Pro Senectute mit Klick auf den Link.

Ziehen Sie nach Witterswil? Oder verlassen Sie unser schönes Dorf? Das geht nun auch ONLINE (siehe unten). Achtung: Gilt nur innerhalb der Schweiz und sofern die andere beteiligte Gemeinde auch eUmzug anbietet.

Anmeldung:
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen via untenstehenden Link online an. Ausländer müssen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen, für Schweizer ist dies nicht mehr zwingend. Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Heimatschein (Schweizer Bürger)
- Pass (Ausländer) und Ausländerausweis (falls vorhanden), ansonsten Einreisebewilligung
- Mietvertrag
- Nachweis Schweizer Krankenkasse
- Arbeitsvertrag (Ausländer)

Abmeldung:
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online oder persönlich (Ausländer) bei der Gemeindeverwaltung ab.
- Sie erhalten den Heimatschein zurück (Schweizer Bürger).
- Ausländer legen den Ausländerausweis vor. 

Bei einem Wegzug ins Ausland:
- Ausländer: Der Ausländerausweis wird bei der persönlichen Abmeldung eingezogen.
- Schweizer: Entweder definitive Abmeldung (Wohnsitzverlegung) oder Beibehaltung des Wohnsitzes (befristeter Auslandaufenthalt)

Wenn Sie arbeitslos werden, vereinbaren Sie beim RAV Oberwil einen Termin. Sie benötigen ausserdem ein Formular, dass Sie Einwohner/in von Witterswil sind - dieses erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung. Sie müssen es unterzeichnen, deshalb müssen Sie persönlich vorbei kommen.

Nach der Anmeldung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei uns, werden Sie durch das Migrationsamt Solothurn aufgeboten, Ihre biometrischen Daten zu erfassen. Danach erhalten Ausländer nach 2 - 3 Wochen vom Migrationsamt Solothurn einen Ausweis B (Jahresaufenthalt) oder C (Niederlassung).

Bei einem Aufenthalt für nur wenige Monate gibt es den Ausländerausweis L.

Grenzgänger erhalten den Ausweis G.

Eine Unterschriftsbeglaubigung erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Für Einwohner ist die Beglaubigung kostenlos und für Auswärtige wird eine Gebühr von CHF 20 verlangt. Die Unterschrift ist vor Ort zu leisten. Bitte bringen Sie den Pass oder die Identitätskarte mit.

Kopien von Identitätskarten oder Pässen können auch auf der Verwaltung beglaubigt werden. Bringen Sie Ihren Ausweis im Original mit. Für Einwohner ist die Beglaubigung kostenlos und für Auswärtige wird eine Gebühr verlangt.

Mit der Beratungsstelle Gewalt existiert im Kanton Solothurn ein Angebot für gewaltausübende Personen und jene, die fürchten, gewalttätig zu werden. Das Angebot ist gratis, vertraulich und unverbindlich. Es steht allen Personen mit Wohnsitz im Kanton offen.

Auszüge aus dem Betreibungsregister erhalten Sie beim Betreibungsamt Dornach (Link siehe unter "Gemeinde", "Interessante Links").

Den Link zur Bestellung von Strafregisterauszügen finden Sie ebenfalls unter "Gemeinde", "Interessante Links".

Unser Brunnmeister ist die Heinis AG in Biel-Benken.

Gewerbestrasse 16
4105 Biel-Benken
Telefon 061 726 64 22
info@heinis.ch

Auf der Gemeindeverwaltung können folgende Publikationen zu je Fr. 10.-- erworben werden:

Aus der Reihe "Witterswil - Geschichte und Geschichten" der Gruppe Ortsgeschichte:
- Der Flugplatz Witterswiler (Nr. 1 - 2013)
- Witterswiler Dorfnamen und ihre Entstehung (Nr. 2 - 2015)
- Witterswiler Grenzen und Grenzsteine (Nr. 3 - 2015)
- Damals in Witterswil - Das Dorf in den Jahren 1900-1950 (Nr. 4 - 2016)
- Witterswiler Schulgeschichten - Schüler, Schulmeister und Schulhäuser (Nr. 5 - 2018)
- Witterswil - Das Dorf im Wandel (Nr. 6 - 2019)
- Witterswiler Gemeinschaften und ihre Geschichte (Nr. 7 - 2022)

- Witterswil - Die Geschichte der Bürgergemeinde (CHF 48.--)


GRATIS:

- 500 Jahre Solothurnisches Leimental (1515-2015)

- Der Blauenwald im Leimental - grenzenlose Schönheit (Fotobuch)

- Burgenwanderbuch Birseck-Schwarzbubenland-Laufental

 

DVD - Das Dorf Witterswil anno 1963 von Roby Schmidli (CHF 15.-- zu beziehen bei Walter Schmidli, 
Bättwilerstrasse 20, 4108 Witterswil - Tel. 061 721 23 21)
Witterswil anno 1963 DVD.pdf

Für alle Zivilstandsereignisse ist das Zivilstandsamt am Ereignisort zuständig.

Für Witterswil ist das Zivilstandsamt Dorneck in Dornach Ihr Ansprechpartner.

Das Frauenhaus Aargau Solothurn leistet gezielten Schutz, Unterkunft, Beratung und weitere Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder. Während des Aufenthalts werden die Betroffenen fachlich beraten und unterstützt, im Alltag begleitet und bei der Kompetenzentwicklung unterstützt. Für die Kinder bietet das Frauenhaus spezifische Angebote an. 
Das Frauenhaus ist für betroffene Frauen, Angehörige und Fachleute an 365 Tagen 24 Stunden telefonisch erreichbar. 

Haben Sie etwas in der Gemeinde Witterswil verloren? Über den untenstehenden Link können verlorene Gegenstände online recherchiert und Verlustmeldungen aufgegeben werden. Nach der bequemen Eingabe mit dem PC über das Internet gleicht das Online-Fundbüro verlorene Gegenstände und Fundgegenstände sofort miteinander ab und zeigt Treffer unmittelbar an.

Verlustmeldungen können selbstverständlich aber auch weiterhin bei jedem Polizeiposten der Kantonspolizei Solothurn telefonisch oder persönlich aufgegeben werden.

Vermisste Fahrräder und Mofas müssen aus fahndungstechnischen Gründen weiterhin bei den Polizeiposten angezeigt werden.

Gefundene Gegenstände nehmen wir gerne auf der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung entgegen und erfassen die dazugehörige Fundmeldung im easyfind.

Wenn Sie bei uns Wochenaufenthalt begründen, müssen Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung einen Heimatausweis hinterlegen. Damit wird bescheinigt, dass Sie Ihren Wohnsitz woanders haben, Ihre Steuern auch dort begleichen, Ihr Stimmrecht dort aufrecht erhalten und Ihre Schriften dort deponiert bleiben. Den Heimatausweis erhalten Sie demnach bei Ihrer Wohnsitzgemeinde

Wenn Sie in Witterswil wohnhaft sind und anderswo Wochenaufenthalt begründen, stellen wir Ihnen einen Heimatausweis für die andere Gemeinde aus. Dafür benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse, den Zeitpunkt und die Dauer des Wochenaufenthalts. Ein Heimatausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.

Die Identitätskarte können Sie auf der Gemeindeverwaltung beantragen. Dafür müssen Sie persönlich erscheinen. Sie benötigen ausserdem:
- die alte ID (oder im Falle eines Verlusts die Verlustanzeige der Polizei)
- ein neues Foto (digital oder analog), welches den Anforderungen entspricht (Klicken Sie oben auf ID/Pass und sehen Sie sich die Fotomustertafeln in den Downloads an)
- die Gebühr (CHF 70.00 für Erwachsene / CHF 35.00 für Kinder unter 18).

Wenn Sie einen Pass benötigen oder das Kombiangebot Pass/ID nützen wollen, müssen Sie sich ans Ausweiszentrum Solothurn wenden. Tel. 032 627 63 70 oder auf untenstehenden Link klicken.

Die JASOL, Jugendarbeit Solothurnisches Leimental, ist kompetente Anlaufstelle für alles rund ums Thema Jugend.
Siehe auch unter Behörden/Politik, Kirchgemeinden.

Jugendarbeiter Niggi Studer niggi@jasol.ch

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, melden Sie uns bitte den Eigentümerwechsel per Stichdatum (Verkaufsdatum) und den Wasserstand der Wasseruhr. Nachdem der neue Hauseigentümer eingezogen ist, kann der tatsächliche Wasserverbrauch alt/neu meist nicht mehr so leicht eruiert werden.

Auf der Gemeindeverwaltung können Sie folgende Formulare beziehen:

- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises *)
- Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises *)
- Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis in Kreditkartenformat
- Gesuch um Abgabe eines neuen Führerausweises infolge Änderung der Personalien

Die Formulare können Sie auch bei der MFK anfordern bzw. herunterladen.

*) Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur Gemeindeverwaltung, um den Wohnsitz zu bestätigen. Die Verwaltung schickt das Formular dann direkt an die MFK.

Das Sektionswesen (früher Sektionschef) wird vom Kanton Solothurn organisiert.

Klicken Sie auf den untenstehenden Link für Infos. Der zuständige Bereichsleiter ist:

Kreiskommando
Jan Lanz
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
032 627 27 63
jan.lanz@vd.so.ch

Die Beratungsstelle Opferhilfe berät Personen, welche durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt worden sind. Das Angebot richtet sich an direkt Betroffene, Angehörige, nahestehende Personen und auch an Fachpersonen. Die Beratungsstelle bietet nach Anfrage auch Schulungen zum Thema Opferhilfe an. 
 

Seit dem 1. Januar 2019 zahlen alle Haushalte die Radio- und Fernsehabgabe, egal ob sie ein Empfangsgerät haben oder nicht. Die SERAFE AG erhebt diese Abgabe. Die Haushaltsabgabe beträgt CHF 335 pro Jahr.

Haben Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, den Kot in den grünen Robidog-Kästen zu entsorgen. Die dafür vorgesehenen Tüten erhalten Sie gratis auf der Gemeindeverwaltung oder sie sind direkt bei den Robidog-Kästen zu beziehen.

Für Informationen rund um die HUNDEHALTUNG informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung und lesen Sie untenstehendes Merkblatt (zuerst oben auf "Robidog und Hunde" klicken).
Die Hundesteuer beträgt jährlich Fr. 110.-- pro Hund und wird jeweils im Frühjahr erhoben.

Für die Registrierung Ihres Hundes in der Hundedatenbank AMICUS ist Ihr Tierarzt zuständig. Die dafür notwendige ID-Nummer erhalten Sie bei uns.

Ab 01. Januar 2023 besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Sozialregion Dorneck und der Schuldenberatung BL. 

Fachstelle für Schuldenfragen Baselland
Tel. 061 462 03 73

Das Reglement mit den Bestimmungen über die Schulzahnpflege finden Sie im Online-Schalter unter Reglemente. In Anhang I des Reglements ist die Abstufung der Beiträge seitens Einwohnergemeinde ersichtlich.