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Wissenswertes
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Zuzug
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Innert 14 Tagen melden Sie sich bitte bei der
Gemeindeverwaltung. Abzugeben ist der Heimatschein, bei
Ausländern die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und der
Pass. Militärische Anmeldung beim Sektionschef (Dienstbüchlein
abgeben).
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Meldepflicht
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Hauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu
überzeugen, dass die An- und Abmeldung ihrer Mieter
fristgemäss erfolgt.
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Wegzug
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Vor dem Wegzug melden Sie sich bitte bei der
Einwohnerkontrolle ab. Gegen Rückgabe des
Schriftenempfangsscheins werden Ihnen Ihre Ausweispapiere
ausgehändigt. Die militärische Abmeldung erfolgt beim
Sektionschef.
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Motorfahrzeuge
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Besitzer von Autos oder Motorrädern, die aus einem anderen
Kanton zuziehen, müssen innert 14 Tagen die Nummernschilder bei
der Motorfahrzeugkontrolle in Laufen wechseln. (Mitzubringen
sind: Neuer Versicherungsnachweis, Foto, Führer- und
Fahrzeugausweis, AHV-Ausweis).
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Feuerwehrdienst
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Einwohnerinnen und Einwohner sind ab dem 21. bis und mit 42.
Lebensjahr feuerwehrdienstpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird
erfüllt durch Leistung von Feuerwehrdienst oder durch eine
jährliche Ersatzabgabe. Die Rekrutierung erfolgt durch die Feuerwehrkommission.
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Amtschreiberei Dorneck, Dornach
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Im Amtshaus in Dornach finden Sie das Grundbuchamt, Erbschaftssamt, Betreibungs- und Konkursamt sowie die
Steuerverwaltung. Die einzelnen Telefonnummern finden Sie unter
www.so.ch, Themen A-Z,
Amtschreiberei Dorneck.
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Hundehaltung
Obligatorische Theorie-/ Praxiskurse
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Die Hundesteuer und der Bezug der Hundemarken erfolgt jährlich
im April. Bitte beachten Sie dazu die Dorfzeitung. Die Steuer
beträgt Fr. 110.
www.skn-kurse.ch |
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Identitätskarten
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Anträge für Identitätskarten sind bei der Gemeindeverwaltung
zu stellen. Persönliches Erscheinen, 1 Foto (nicht älter als 3
Monate, Mund geschlossen, Blick geradeaus) und die alte Identitätskarte oder ein Verlustschein der
Polizei sind erforderlich. Für die Ausstellung ist mit einer
Frist von 10 Arbeitstagen zu rechnen.
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Pässe
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Anträge für neue Pässe sind bei der
Gemeindeverwaltung zu stellen. Ein neuer Pass erfordert das
persönliche Erscheinen des Antragstellers, 1 neues Passfoto,
Grösse min. 4 x 5 cm und den alten Pass oder einen Verlustschein
der Polizei. Die Ausstellung eines Passes benötigt 2 Wochen.
Für biometrische Pässe gelten dieselben Richtlinien. Der Pass
ist nur 5 Jahre gültig und kostet Fr. 250.00, wovon Fr. 205.00
direkt bei der Gemeindeverwaltung zu bezahlen sind.
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Zivilstandswesen
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Eheschliessungen: Das Zivilstandsamt Kreis Dorneck,
Telefon 061 704 71 00, gibt
Ihnen Auskunft über die notwendigen Dokumente.
Geburten:
Bei Geburten in der Gemeinde ist das Zivilstandsamt zu
benachrichtigen. Bei Geburten in Spitälern befasst sich die
Spitalverwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
Todesfälle:
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist sowohl der
Gemeindeverwaltung, Telefon 061 725 10 10, wie auch dem Zivilstandsamt zu melden
(Todesbescheinigung und Familienbüchlein mitnehmen). Bei einem
Todesfall ausserhalb der Gemeinde hat die Meldung am Todesort zu
erfolgen. Die Bestattung ist mit der Gemeindeverwaltung und dem
zuständigen Pfarramt abzusprechen. Was
ist zu tun?
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